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Historisches aus der Gemeinde Sandersdorf

Landwirtschaft

Klaus Peter Synnatzschke

Boden, Klima und Wasser

Boden, Klima und Wasser sind die natürlichen Grundlagen für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen.

Die Landschaft um Sandersdorf ist ebenes Land. Das Gelände liegt in einer Höhe von etwa +85 m NN bis +90 m NN. Im pleistozänen Erdzeitalter hat sich das Inlandeis über das hiesige Gebiet geschoben. Es hat die Ebene im Westen mit einer Schicht Geschiebemergel, im Bergbau– und Industriegebiet mit sandigem Boden geringer Mächtigkeit überwälzt. Südwestlich einer gedachten Linie Löberitz–Renneritz liegt über dem Geschiebemergel Löss von 0,8 – 1,1 m Mächtigkeit, nördlich dieser Linie, bis in den Westen der Gemarkung Sandersdorf erstreckend, sinkt die Mächtigkeit dieser Schicht auf 0,3 – 0,15 m. [1, S.12–13] Der durch tausendjährige Kultur humifizierte Löss, auch entkalkt und zu Lösslehm geworden, bewirkt seine Fruchtbarkeit. Der Lössboden ist wegen seiner Feinkörnigkeit, seiner lockeren Struktur, seiner Fähigkeit Wasser aufzunehmen und festzuhalten, ein fruchtbarer Ackerboden. Lössboden geringer Mächtigkeit ermöglicht auch Getreide und Rüben das Wachstum auf Sanden. [1, S.16–17]

Das Gebiet um Sandersdorf gehört aus klimatischer Sicht zur Leipziger Bucht mit einem mittleren jährlichen Niederschlag von ca. 500 mm, mit einer mittleren Temperatur von 8,5°C und vorherrschend westlichen Winden [2].

Die Wasserläufe Brödel und Schachtgraben führten das Oberflächenwasser aus der Sandersdorfer Gemarkung der Fuhne zu, bis diese in den Jahren um 1900 durch den Braunkohlenbergbau trockengelegt wurden [3, S. 44 – 45].
Das Grundwasser im Hangenden der Braunkohle, im quartären Sand und Kies über dem tertiären Ton, strömt dicht unter der Erdoberfläche von Südwest nach Nordost in Richtung Mulde. Der mittlere Grundwasserstand liegt in Sandersdorf in den Brunnen auf Tonunterlage bei 83,7 m NN [4, S. 3]. Diese ursprünglich bestandenen hydrologischen Verhältnisse werden durch den Braunkohlenabbau (1842 – 1951) und der damit verbundenen Absenkung des Grundwassers erheblich gestört.

Mittelalter und Neuzeit 5. – 19. Jh.

Bauern leben bis um 1800 in Leibeigenschaft und Erbuntertänigkeit. Sie gehören durch Geburt dem adligen Grundherrn. Untertanen, die im Besitz von Bauernhöfen sind, leisten Spanndienste für das Rittergut. Spann– und Handdienste müssen als Gegenleistung für eingeräumten Landbesitz erbracht werden [5].

Bild 1. Pflug mit Vorderkarre Bild 2. Beim Pflügen


Bild 3. Sensenblatt und Sichel

Der preußische König Friedrich Wilhelm III. erlässt am 09.10.1807 das

"Edict des erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grund–Eigenthums, sowie der persönlichen Verhältnisse der Land–Bewohner betreffend".

Leibeigenschaft und Erbuntertänigkeit werden aufgehoben, die Bauern erhalten freies und erbliches Eigentum, müssen aber den Grundbesitzer entschädigen [6, S. 463 u. 469]. Die größeren Bauernhöfe beschäftigten "Knechte und Mägde".

Gabel für Stallmist Gabel für loses Stroh Gabel für loses Heu Rübenhebegabel
Bild 4. Handgabeln in der Landwirtschaft (Auswahl)

In Sandersdorf gab es kein Rittergut und keine Domäne (staatliches Gut). Die Greppiner Schäferei in Sandersdorf wird 1810 nach Wachtendorf verlegt. Diese Schäferei befand sich an der Stelle, wo heute die katholische Kirche steht [3, S. 44].

Die Sandersdorfer Feldmark enthält 4000 Morgen Land. Sie erstreckt sich von der Zscherndorfer Straße nach der Siedlung Deutsche Grube und dem Bitterfelder Landgraben, reicht im Norden fast bis Wachtendorf (Kahler Berg) und Thalheim und im Westen bis zum Stakendorfer Busch [3, S. 45].

Als größte Gutsbesitzer werden Reichenbachs genannt. Reichenbachs Güter befanden sich am Kirchplatz Nr. 9 (Grundstück Grohmann) und Nr. 11 (Grundstück Koch), in der Hauptstraße Nr. 15 (Grundstück Ebert) und in der Hauptstraße 12 (Bild 5), das noch heute in Reichenbachs Besitz befindliche um 1930 stillgelegte Gut [3, S. 46]. Zur Pfarre gehörten 140 Morgen Acker. Bis 1850 wird für die Grenze der Betriebsgröße bei Gutsbetrieben 100 ha angegeben.



Bild 5. Reichenbachs Gut in der Hauptstraße 12 um 1930

Die über Jahrhunderte befolgte "Dreifelderwirtschaft" (1. Jahr Wintergetreide, 2. Jahr Sommergetreide, 3. Jahr Brache) wird um 1800 verändert, statt der Brache werden nun Futterpflanzen bestellt. Anstelle von Hirse wird mehr Roggen angebaut. Das führt zur Veränderung der Ernährung, indem statt Hirsebrei mehr Brot verzehrt wird. Verbreitet werden Kartoffeln angebaut, sodass sie neben Getreide grundlegend für die Ernährung werden. Bisher unbekannte und neu gezüchtete Pflanzen, wie Zuckerrüben, Futterrüben, Kartoffeln, Klee, Luzerne, Esparsette u. a., werden dem Ackerbau zugeführt. An den Wegen werden zunehmend Obstbäume gepflanzt [5].

Bild 6. Geschnittenes Getreide zu Garben gebunden und diese auf dem Feld in "Puppen" zum Trocknen aufgestellt.

Die hier gezüchteten Landrassen der Rinder und Schafe werden durch leistungsstarke Rinderrassen aus Niederlanden, Schweiz und Großbritannien sowie Merinoschafen aus Spanien verbessert [5].

GOLTZ [7] benennt die Gewichte weniger Haustiere aus dem Jahr 1836:

1 Ochse	     1 Kuh        1 Kalb      1 Hammel     1 Schwein 
555 Pfund    350 Pfund    46 Pfund    41 Pfund     121 Pfund

Rinder haben heute im Schnitt das dreifache Gewicht.

KRUG [3, S. 46 – 47] verzeichnet für das Jahr 1835 29 Bauernhöfe, die Abgaben an die Pfarre zu entrichten hatten, und schreibt darüber.

"Diese Abgaben an die Sandersdorfer Pfarren haben unter den hiesigen Bauern oft viel Unannehmlichkeiten hervorgerufen. Beschwerde über Beschwerde seitens des Pfarrers sowohl, wie von seitens der Bauern wurden eingereicht, besonders in den Jahren, wo eine geringe oder gar Mißernte zu verzeichnen war. Erst, nachdem der Staat diese Abgaben abschaffte und dafür einen festen Gehalt der Pfarrer sowie der Lehrer durchführte, hörte das Murren auf, so daß man von einem heimlichen Burgfrieden, "ausgetragen im stillen Kämmerlein", sprechen kann". [3, S. 47]

1852 leben in Sandersdorf 310 Einwohner bzw. 60 Familien in 50 Wohnhäusern. Die Bauernhöfe (Tab. 1) verfügen über insgesamt 144 Ställe, Schoppen (Schuppen) und Scheunen. Insgesamt arbeiten 20 Dienstmägde und 8 Dienstknechte in der Landwirtschaft [8].

Tab. 1. Sandersdorfer Bauerngüter und Viehbestand im Jahr 1852 [8]

Bauerngut                      Hüfner                         
August Reichenbach             Drafine Ruprecht    2     Hufen
Gottfried Hintzsche            Sophie Rudolf       1 1/2 Hufen
Gottlieb Pannicke              Henriette Henze     3     Hufen
Gottfried Grube                Sophie Peiser       1     Hufen
Friedrich Ruprecht
Gottfried Baumgarten           
Andreas Kreider                
Andreas Volk                          
Christian Bunge                              
Andreas Sonntag                
Christoph Birkner                     
Gottfried Reichenbach           Hinweis: 
Gottfried Kuntzschmann          1 Hufe = 11 - 13 ha
August Heise                           = 30 - 50 preußische Morgen
Gottlieb Nuckelt                1 preußischer Morgen = 25,532 ar
Viehbestand im Jahr 1852 in Sandersdorf [8]
Pferde:
 8  Füllen (Fohlen) bis zum 3. Jahre
16  Pferde vom Anfange des 4. bis zum vollendeten 10. Jahre
28  Pferde über 10 Jahre alt

Rindvieh:
 3  Stiere (Bullen)
50  Kühe
27  Jungvieh

851 unveredelte Landschafe
 12 Ziegenböcke und Ziegen
 71 Schweine

Bodennutzung

Die Grubenbesitzer erwerben für Aufschluss und Betrieb ihrer Braunkohlentagebaue die Nutzungsrechte der bisher landwirtschaftlich genutzten Äcker, Wiesen und Wälder. Für diese Flurstücke werden Separationspläne aufgestellt, geändert und nicht selten sind sie Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzung. Der Konflikt zu Abfindung und Tausch von Flurstücken berührt die Gefühle der Betroffenen, die einen über Generationen geschätzten Lebensraum dem Braunkohlenabbau überlassen müssen.

Die im Tausch erworbenen Flurstücke verlieren meistens an Wert, weil ihnen durch die nahe liegenden Kohlengruben das Grundwasser entzogen wird. In der Separationssache von Sandersdorf für die Schule zu Sandersdorf wird im Jahr 1859 über die Absenkung des Grundwassers auf der Stakendorfer Wiese durch die Kohlengrube Richard in dem folgenden Schreiben berichtet [9].

	An
den Herrn Schullehrer Krüger
	in Sandersdorf
 ...
des Herrn Pfarrers Hempel
Hochehrwürden
	daselbst
7962. II

"Die in Ihrer Eingabe vom 11 ten Juli d.J. auf-
gestellten  Erinnerrungen gegen die Abfindung der
Schule in der Separation von Sandersdorf erschei-
nen uns nicht geeignet zur weitren Verfolgung,
weshalb wir Sie veranlassen, von denselben
abzustehen.
Es versteht sich zunächst von selbst, daß die
Separation überhaupt nicht rückgängig gemacht
werden kann, sondern zur Ausführung ge-
bracht werden muß. Wenn ferner die 
Stakendorfer Wiese, welche die Schule schon vor
der Separation besaß, in Folge der Was-
serentziehung durch die Kohlengrube Richard
oder anderweiter, mußten dem Bereich der Se-
paration liegenden Ereignisse an Werth ver-
loren hat, so kann die Schule dieserhalb bei
Gelegenheit der Separation keine Ansprüche
erheben, da sie in Besitze dieses Grundstücks
verblieben ist und der Werth ihrer ge-
sammten Landabfindung jedenfalls das
gesetzliche Maaß der Dotation erreicht.

Im Uebrigen sind Ihre Beschwerden auch
bereits von der Königl.General-Kommis-
sion geprüft und zurückgewiesen worden,
und außer bei der erfolgten Planfeststel-
lung sein Bewenden behalten."

	Merseburg den 7. Sept. 1859.
	Königliche Regierung
Abtheilung für das Kirchen- und Schulwesen

Die Gemeindemitglieder verhandeln am 31. März 1866 die Unterhaltung des Gemeindebullen [10].

"Es kamen sämtlichs anwesende Gemeindemitglieder dahin überein dem Ortsrichter Bley den Bullen auf sechs hintereinander folgende Jahre zur Verpflegung zu überlassen mit der Bedingung, dass er immer in guten sprungfähigen Zustande gehalten wird."

"Entschädigt soll er von der Gemeinde folgendermaßen werden.
Bley benutzt den bei der Separation für den Bullen ausgewiesenen Acker und Wiesen wie sie der bisherige Bullenhalter Fleischer benutzt hat, und erhält außerdem noch fünfzehn Taler bares Geld jährlich, welches von den Beteiligten auf die Kühe ausgerechnet wird."

"Zu den nebenstehenden Gemeindebeschlusse fügen wir nachträglich noch bei, dass bei Zählen der Kühe alle diejenigen als Stück zu betrachten sind, welche in den Ställen vorgefunden werden, so auch die Färsen welche gerindert haben. Ausnahmen finden nur dann statt, wenn einer eine Kuh zum Schlachten gekauft hat und es wirklich nachweist." [10]

Bereits im 19. Jh. war die Gefährdung der Kartoffelfelder durch die Kartoffelkäfer gegeben (Bild 7 u. 8) [9].

Bild 7. Kartoffelkäfer Bild 8. Larve des Kartoffelkäfers
Verhandelt Sandersdorf 3. September 18...

"In Folge früherer Anordnung sollen zum Zwecke der Beobachtung und Kontrolle der Kartoffelfelder in hiesiger Gemeindeflur wegen event. Auftreten des Kolorado–Käfers einige Gemeindemitglieder ... und dieses Amt als ein Ehrenamt betrachtet werden." ...
"Nachdem die Anwesenden auf die Gefahr und die Verluste, welche durch das Auftreten des Kolorado–Käfers an der Kartoffelernte entstehen, aufmerksam gemacht, und der Aufforderung, ob nicht Freiwillige zur Übernahme dieses Ehrenamtes sich zu melden geneigt wären, von keinem Gemeindemitgliede Folge gegeben würde." [10]

Deutsches Reich 1871 – 1918

Ab 1850 entfaltet sich die Provinz Sachsen zum Hauptanbaugebiet von Zuckerrüben in Preußen. In den Jahren um 1900 entwickelt die Landmaschinenindustrie viele neue Landmaschinen und Geräte, mit denen die beschwerliche Feldarbeit mechanisiert erfolgen kann. Getreideableger, Kartoffelroder, Rübenroder, Grasmäher, Mähbinder, Kartoffelpflanzmaschine, Heuwender, Hackmaschine, Drillmaschine und viele andere werden auf den Feldern eingesetzt. Mit den entwickelten Dreschmaschinen und Strohpressen werden Ausbeute und Produktivität der Getreideernte erhöht. [5]
Die Geräte der Bilder 9 bis 12 sind im Gut Mößlitz ausgestellt.

Bild 9. Glattwalze Bild 10. Cambridgewalze
Bild 11. Maschine mit Spatensternen zum Herstellen der Pflanzlöcher für das Legen der Kartoffeln Bild 12. Kartoffelroder

Durch die Einziehung vieler Landwirte und Landarbeiter zum Militärdienst im Zeitraum 1914 – 1918 verringert sich das Leistungsvermögen der landwirtschaftlichen Betriebe. Kriegsgefangene werden für Arbeiten auf den Feldern und in den Ställen eingesetzt. Der Mangel an Getreide, Kartoffeln, Kohl, Mohrrüben, Fleisch, Milch, Butter und Speiseöl zwingt erstmalig zur Einführung von Lebensmittelkarten. Da Getreide und Kartoffeln verstärkt für die Ernährung der Bevölkerung verwendet werden, mangelt es an Futter für die Schweine und das Schweinefleisch ist besonders knapp. Die Fütterung der Rinder mit Silofutter (Gärfutter) ist gesichert und die Produktion von Milch bleibt stabil. Während des Krieges wird die Produktion von Landmaschinen und Mineraldünger eingeschränkt. [5]

Weimarer Republik und Nationalsozialismus 1919 – 1945

In den Jahren nach 1920 beginnen neue leistungsstarke Traktoren und "Raupen" (Gleiskettenfahrzeuge) das Pferd und den Ochsen als Zugtier abzulösen. Für die Feldarbeit werden deshalb Landmaschinen mit größerer Arbeitsbreite hergestellt. Auf den großen Gütern werden die ersten Mähdrescher eingesetzt. Anstelle der eisenbereiften Ackerwagen treten gummibereifte (Bild 13 und 14). [5]

Bild 13. Eisenbereifter Ackerwagen um 1930 Bild 14. Gummibereifter Ackerwagen

Der Roggen ist 1926 im Reich die Hauptfrucht, im Kreis Bitterfeld wird auf 1/4 der landwirtschaftlichen Fläche Roggen angebaut [1, S. 39]. Je sandiger der Boden, desto mehr Roggen wird angebaut, je fruchtbarer der Boden, desto geringer der Roggenanbau. In der Gemarkung Sandersdorf wächst auf 15 – 25% der Ackerfläche Roggen [1, S. 40 – 41]. 10% der Anbaufläche werden mit Kartoffeln bestellt [1, S. 42]. 1 – 5% der Anbaufläche werden für "anspruchsvolle Gewächse" (Weizen, Gerste, Zuckerrüben) genutzt [1, S. 43].

Roggen Wintergerste Winterweizen Hafer
Bild 15. Halmfrüchte

Nach 1933 werden nationalsozialistische Ideologie und Politik mit neuen Gesetzen und einschneidenden Maßnahmen auch in der Landwirtschaft durchgesetzt. Die in der Ernährungswirtschaft tätigen Personen und Betriebe werden am 13.09.1933 dem "Reichsnährstand" untergeordnet, der die landwirtschaftliche Erzeugung, den Markt und die Preise kontrolliert [6, S. 868]. An der Spitze der Befehlshierarchie steht der "Reichsbauernführer", der ebenfalls das Amt des Landwirtschaftsministers innehat. An die Stelle der bewährten Landwirtschaftskammern treten die Landesbauernschaften. Die Gliederung nach dem "Führerprinzip" reicht vom "Reichsbauernführer" über den "Landesbauernführer" bis hin zum "Ortsbauernführer".

Das am 29.09.1933 erlassene "Reichserbhofgesetz" bestimmt, dass Bauernhöfe (7,5 bis 125 ha), die mindestens eine Familie ernähren ("Ackernahrung"), ungeteilt auf einen Erben übergehen ("Erbhof"), unveräußerlich und unbelastbar sind [6, S. 872] [5]. Übergeben die Eltern dem Sohn den landwirtschaftlichen Betrieb als Erbhof, werden die Einzelheiten vor einem Notar verhandelt. Die Übernahme beinhaltet den gesamten landwirtschaftlichen Grundbesitz, das lebende und tote Inventar, die vorhandenen Vorräte und Wirtschaftsverbindlichkeiten. Der Übernehmer bestellt seinen Eltern lebenslänglichen unentgeltlichen Auszug.
Aus einem Überlassungsvertrag werden hier beispielsweise die folgenden Auszugsleistungen zitiert [44].

  1. Freie Wohnung in der Stube und Kammer im Erdgeschoss.
  2. Mitbenutzung aller zum Allgemeingebrauch vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände.
  3. Freie Heizung und Beleuchtung.
  4. Reinigung und Instandhaltung der Wäsche und Kleidungsstücke sowie der Auszugswohnung der Berechtigten.
  5. Wartung und Pflege in kranken und schwachen Tagen, freien Arzt und Apotheke und evtl. Krankenhauskosten.
  6. Ein monatliches Taschengeld von 30,-- Reichsmark.
  7. Freies Essen und Trinken am Tische des Übernehmers in demselben Maße und Umfange wie dieser es mit seinen Familienangehörigen selbst einnimmt. Die Beköstigung muss dem jeweiligen Gesundheitszustand der Berechtigten entsprechen. Erforderlichenfalls sind die für sie bestimmten Speisen und Getränke besonders zu bereiten und in die Altenteilswohnung zu liefern.
  8. Falls die Berechtigten auf die Beköstigung am Tische des Übernehmers verzichten, hat der Übernehmer ihnen folgende Naturalien zu liefern:
  9. Freien Ein-, Aus- und Umgang im gesamten überlassenen Grundbesitz, auch für etwa zu Besuch bei den Berechtigten weilende Verwandte und Bekannte.
  10. Standesgemäßes christliches Begräbnis und Pflege der Grabstätten beider Eltern. Der Wert des Begräbnisses wird mit 500, -- Reichsmark angegeben.
  11. Falls einer der Berechtigten verstirbt, ermäßigen sich die Auszugsleistungen, soweit teilbar, um 1/3.
Bild 16. Wagen mit Elektromotor zum Antrieb einer Dreschmaschine (Gut Mößlitz) Bild 17. Lanz–Bulldog von Reichenbach & Sohn Sandersdorf

Mit Beginn des II. Weltkrieges im September 1939 verändern sich auch Arbeit und Leben auf dem Land, besonders seit der "Verordnung zur Sicherstellung des lebenswichtigen Bedarfs des deutschen Volkes" im Jahr 1941. Verschärfte Gesetze reglementieren die landwirtschaftliche Produktion. Aus den von der deutschen Armee besetzten Ländern werden zehntausende Zivilisten für die Zwangsarbeit nach Deutschland verpflichtet. Sie sollen in den landwirtschaftlichen Betrieben die durch Einberufung zur Wehrmacht entstandenen Arbeitslücken schließen. Hinzu kommen Kriegsgefangene aus verschiedenen Ländern. Die Zwangsverpflichteten und Kriegsgefangenen mussten bis zu ihrer Befreiung 1945 Feld– und Stallarbeit leisten. [6] [5]

Einen Einblick in die Leistungen der Landwirtschaft geben Betriebskarte (Tab. 2) und Viehzählungen (Tab. 3).

Tab. 2. Betriebskarte 1942 – 1944 für Sandersdorf [12]

Statistisches Reichsamt Betriebskarte
Vorerhebung zur Bodenbenutzungsaufnahme

Betriebskarte 1942 – 1944

Betriebsinhaber Selbstbewirtschaftete Fläche des Betriebes in der Gemarkung von Sandersdorf in ha
194219431944
Otto Müller
Eigenheimstr. 3
0,500,25
0,25*)
0,23
0,09*)
Reinhard Külz0,500,500,50
Paul Liebmann
Ramsiner Str. 16
0,490,490,48
Paul Masuch (Gärtnerei)
Poststr. 10
0,350,350,35
Franz Schiebe
Bitterfelder Str. 27
0,380,380,50
Otto Egner
Blücherstr. 23
0,420,310,31
Kaninchenzuchtverein
Thalheimer Str. 20
3,804,819,81
Otto Schulze
Zscherndorfer Str. 1
0,37
3,00*)
0,50
3,00*)
3,50
Wilhelm Pötter
Geschäftsführer
Pfingstanger 2
1,701,702,90
Paul Krause
Th.-Körner-Str. 26
1,201,201,20
Max Schulze
Greppiner Str. 1
2,50*)2,50*)2,50*)
Otto Reschke
Th.-Körner-Str. 2
0,700,700,70
Stefan Rulewicz
Zscherndorfer Str. 5
0,570,570,57
Ernst Berger
Pfingstanger
0,07
0,50*)
0,07
0,50*)
0,07
0,50*)
Willy Schulze
Scharnhorststr.
0,540,540,54
Arno Möbius
Querstr. 6
0,50*)0,50*)0,50*)
Hermann Egner
A.-Hitler-Str. 43
0,50*)0,50*)0,50*)
Otto Brückner
Nordstr. 1
0,500,500,50
Forstamt Gräfenhainichen
Preußische Forstverwaltung
138,10138,10133,89
Louisengrube
Ramsiner Str. 24
99,5892,5075,02
Otto Bley
Querstr. 2
0,37
16,68*)
0,37
16,68*)
0,37
16,48*)
Alfred Birkner
Dorfplatz 2
12,11
1,75*)
11,61
1,75*)
10,27
1,75*)
Luzi Kittler
Kirchplatz 3
12,89
1,00*)
12,89
1,00*)
12,89
1,00*)
Karl Bormann
Mühlstr. 1
5,25
6,00*)
5,25
6,25*)
5,25
6,25*)
Gemeinde SDF5,006,733,50
Wilhelm Heusler
Dorfplatz 4
4,204,454,20

*) In der Gemarkung einer Nachbargemeinde

Tab. 3. Viehzählungen 1937 – 1942 [13] [14]

Trennlinie
Jahr der Viehzählung         1930  1937  1939  1940  1941  1942
Trennlinie
Zahl der Haushaltungen        240   377   433   481   214   163
mit Schweinen 
Trennlinie
Schweine  (gezählt im Sept.)  417   667   664   715   336   256
Schafe    (gezählt im Juni)          40         209   356   421
Milchkühe (gezählt im Juni)                15    15    12        
Trennlinie

Bild 18. Kartoffellese um 1940

Die Kinder der Volksschule stellen ihre Kräfte der Landwirtschaft zur Verfügung [30]:
217 Kinder verziehen Rüben in 4430 Halbtagen im Jahr 1942,
160 Knaben verziehen Rüben in 1864 Halbtagen im Jahr 1944.

Darüber hinaus helfen sie bei der Einbringung der Ernte. Sie sammeln auch Heilkräuter, trocknen und liefern diese ab.

Den ablieferungspflichtigen Wirtschaften wird die Hausschlachtung nur dann genehmigt, wenn sie die Erfüllung des ihnen auferlegten Ablieferungssolls für Ernteerzeugnisse nachweisen können [11].

Die Schätzungskommission.                   Ramsin, Oktober 1944 

Herrn/Frau ....................., Ramsin, ...................Str.

Betrifft: Ablieferung von Erzeugnissen als Vorbedingung für die
          beantragte Hauschlachtung.

Die von Ihnen zu leistende Ablieferung von Ernteerzeugnissen ist 
unter Berücksichtigung Ihrer Schweine- und Kleinviehhaltung wie 
unten angegeben festgesetzt worden. Der Nachweis der erfolgten 
Ablieferung ist bis spätestens 31.10.44 auf dem Gemeindeamt zu 
erbringen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Ablieferung als nicht 
erfolgt.

Die abzuliefernden Kartoffeln nimmt der Verteiler Franz Nohr am 
Ort entgegen. Etwaige Verpflichtungen zur Ablieferung von 
Saatkartoffeln berühren die hier festgesetzte Ablieferungspflicht
nicht. 
    Sie haben den Nachweis über die Ablieferung folgender 
Ernteerzeugnisse zu erbringen:

Weizen.........., Roggen.........., Gerste bzw. Menggetreide ..........,

                  Hafer .........., Kartoffeln........

Der Ortsbauernführer.               Der Bürgermeister.

Nachkriegszeit und DDR 1945 – 1989

Mit Kriegsende verschärfen sich die bereits bestehenden Versorgungsprobleme. Die Militärregierung beherrscht Verwaltung und Organisation noch nicht, es treten Schwierigkeiten in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens auf. Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln verschlechtert sich rapide.


Bild 19. Bauernhof G. Bley — Scheune 1945 durch Brandbomben zerstört

In der sowjetisch besetzten Zone erlassen Landes– und Provinzialverwaltungen im September 1945 Verordnungen zur Durchführung einer Bodenreform unter der Losung "Junkerland in Bauernhand". Großgrundbesitzer mit Gütern von über 100 ha sowie Wirtschaften und Inventar von Kriegsverbrechern werden entschädigungslos und restlos enteignet. Das konfiszierte Land kommt mit staatlichem Grundbesitz in einen Bodenfonds. Aus ihm erhalten vor allem Landarbeiter, landlose oder landarme Bauern und Heimatvertriebene Parzellen (0,5 – 10 ha) mit Inventar als Privateigentum zugewiesen. Diese privaten Produktionsmittel sind nicht verkäuflich, teilbar, pfändbar oder verpachtbar. Die seit Herbst 1945 entstehenden Vereinigungen der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) sichern die Bodenreform ab durch Maschinen–Ausleih–Stationen (MAS), Produzentengemeinschaften, Reparaturwerkstätten, gemeinsame Saatgut– und Düngemittelverwaltung, Kreditvergabe u. a. [6, S. 932] [15, S.42].

Bild 20. Ein leer stehendes Neubauerngehöft aus der Zeit der Bodenreform (nach 1945) im Kreis Bitterfeld — Wohnhaus, Stall und Scheune unter einem Dach.

In den vergangenen Jahrzehnten ist viel Ackerland von den Braunkohlengruben beansprucht worden. Die verbliebene Fläche wird nun intensiv genutzt, um die Ernährung der Bevölkerung zu sichern (Tab. 4).

Tab. 4. Verringerung des Ackerlandes in der Gemarkung Sandersdorf

Trennlinie
Jahr        1936       1949       1951       1958      
Quelle:     [16]       [17]       [18]       [19]
Trennlinie
Ackerland   227,24 ha  139,53 ha  99,95 ha   52,30 ha
Trennlinie

Die hungernden Menschen erschließen sich zusätzliche Nahrungsquellen. Auf den abgeernteten Feldern werden Ähren gelesen, Kartoffeln und Rüben gestoppelt. Die geschnitzelten Zuckerrüben werden im häuslichen Waschkessel zu Rübenmus und Saft verarbeitet. Stundenweise Tätigkeiten in den landwirtschaftlichen Betrieben, wie bei den Hackfrüchten den Boden mit der Hacke lockern und Unkraut beseitigen, Rüben verziehen (vereinzeln), die Ernte einbringen, usw., werden bereitwillig angenommen. Neben dem geringen Entgelt ist entscheidend, ob Fett– bzw. Wurstbemmen gereicht werden. Für die mithelfenden Kinder ist es harte Arbeit.

Die Versorgung mit Elektroenergie kann nur aufrecht erhalten werden, indem Abnehmer einfach über Stunden abgeschaltet werden, um andere mit Strom versorgen zu können. Die Landwirte müssen sich nach eingebrachter Getreideernte erkundigen, wann sie die Elektromotoren ihrer Dreschmaschinen einschalten dürfen [20].

                     Stromsparmaßnamen
                     Artikel I/2
In der Landwirtschaft dürfen in den Gemeinden an Werktagen in den Tagesstunden
von 7-12 und 17-21 Uhr jeweils höchstens die Hälfte der vorhandenen Motoren in 
Betrieb genommen werden.
...

D e r   L a n d r a t                    Bitterfeld, den 23.7.1946
des Kreises Bitterfeld
I.A. Ge/Wo
[20]

Der Diebstahl auf den Feldern nimmt derart überhand, dass die Landwirte sich nicht mehr sicher sind, wieviel sie selbst noch ernten werden.

         P o l i z e i - V e r o r d n u n g
         der Gemeinde Sandersdorf

Zur Vermeidung von Feld-Diebstählen und zur Sicherung der 
Ernährung werden folgende Sperrstunden eingeführt:

         Während der Mittagszeit
         von 12.30 bis 14.00 Uhr

         und nachts
         von 20.00 bis 7.00 Uhr früh

ist allen Personen, die nicht nachweisen können, dass sie 
sich auf ihrem eigenen Flurstück oder auf dem Wege nach 
dort befinden, das Betreten der Fluren und Flurwege in der 
Gemeinde Sandersdorf verboten.

Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Die Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.

Sandersdorf, den 4. Juli 1947       Der Gemeindevorsteher
                                    als Ortspolizeibehörde
[21]                                gez. Steinmetz
An
sämtliche Landpolizeiposten
u. Polizeiverwaltungen in Brehna, Düben, Gräfenhainichen,
Zörbig, Roitzsch, Greppin, Wolfen, Sandersdorf, Zscherndorf

dem Herrn Bürgermeister Bitterfeld,
an sämtliche Bürgermeister und Amtsvorsteher des Kreises.
...
"Da die Rüben-Diebstähle augenblicklich derart überhand nehmen, 
ist es erforderlich, grundsätzlich jede Menge der entwendeten 
Rüben sicher zu stellen oder zu beschlagnahmen. 
Erforderlichenfalls ist hierbei auch das Gerät oder Fahrzeug, 
mit dem die Rüben transportiert werden, also das Fahrrad oder 
ein Handwagen, sicher zu stellen, wie es das Feld- und 
Forstpolizeigesetz vorschreibt. Abhilfe kann nur geschaffen 
werden, wenn in dieser Art und Weise ganz energisch 
durchgegriffen wird. Es geht nicht an, dass die werktätigen 
Männer und Frauen täglich ihre Arbeit verrichten und die 
Nichtwerktätigen fortgesetzt auf Hamsterfahrt gehen. 
Der Schaden, der durch den fortgesetzten Diebstahl angerichtet 
wird, geht in das unermessliche und andere Volksgenossen*) 
werden dadurch geschädigt."
 
                         Im Auftrage:
[21]                     Kreisführer der Landpolizei

*)"Volksgenossen und Volksgenossinnen" ist eine Anrede, die von den nationalsozialistischen Führern in vielen ihrer Reden benutzt wurde. Sie sollte soziale Unterschiede verwischen. Gelegentlich wurde der Begriff auch in Gesetzen verwendet.

Betriebsbogen (Tab. 5) und Viehzählungen (Tab. 6) informieren über das Leistungsvermögen der Landwirtschaft.

Tab. 5. Betriebsbogen Landwirtschaft für das Jahr 1949/50 in Sandersdorf (Auszug) [22]

Trennlinie
                  Paul      Karl     Georg    Alfred    Otto     Wilhelm  Lucie
                  Kröber¹)  Bormann  Bley     Birkner   Schulze  Hensler  Kittler       
                  Ramsiner- Mühl-1   Quer-2   Dorfpl-2  Zschern- Dorfpl-4 Kirchpl-3
                  24                                    dorfer-1
Trennlinie
LNF               34,41 ha  5,28 ha  17,25 ha  9,62 ha  5,75 ha  4,56 ha  9,43 ha 

Lkw 70 PS, 3t,              1
Holzvergaser              
Eisenbereifter     4        2         3        2        1        1        
Luftbereifter                                                    1
Ackerwagen
Pflug              2        1         2        1        1        1    
Kultivator         1        1         1
Scheibenegge                1                                    2           
Drillmaschine      1        1         1        1            
Grasmäher          1        1         1                          1
Mähbinder          1                  1        1
Heuwender          1                  1
Kartoffelroder     1        1         1        1
Rübenroder         1
Dreschmaschine     1        1                  1
Strohpresse        1        1                  1

Pferde             3        1         3        3                 1        1            
Rindvieh           7        4         6        4                          2 
Schweine          13        2        11        6                 1        2
Trennlinie

LNF Landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerland, Gartenland und Wiesen)

Die verbleibende landwirtschaftliche Nutzfläche wird von 47 "Kleinbetrieben" (0,10 bis 0,5 ha) im Nebenerwerb bewirtschaftet. Für diese Kleinlandwirte ist ihre Einstufung als Voll– oder Teilselbstversorger schwer wiegend. Von dieser Einstufung ist abhängig, ob die Familie Lebensmittelkarten erhält.

Zu ¹) in Tab. 5
Die Bitterfelder Louisengrube AG besitzt im Jahre 1944 in Sandersdorf sowie anliegenden Gemeinden 99 ha selbst bewirtschaftete Fläche, davon 51,94 ha renaturiertes Ackerland, 1,13 ha für Gemüseanbau, 14,5 ha Viehweiden und 30 ha Forsten. Landwirtschaft und Viehhaltung des hinter der "Villa Lehmann" liegenden Gutshofes in der Ramsiner Straße 24 werden durch Paul Kröber, beschäftigt im Büro der Louisengrube, verwaltet. Angebaut werden Winterroggen, Winterweizen, Hafer, Sommergetreide, Speiseerbsen, Kartoffeln, Futter– und Zuckerrüben, Futtermöhren, Gemüse, Raps und Luzerne [23].
Nachdem der Grundbesitz der Bitterfelder Louisengrube AG 1949 enteignet und in "Eigentum des Volkes" überführt wird, übernimmt Paul Kröber den landwirtschaftlichen Betrieb als Pächter.
Eine große Schafherde gehört über die gesamte Betriebszeit zum Gut. Als Stall dient die große Scheune (2002 abgerissen) auf dem Gutshof. Die längste Zeit betreut Schäfer Brauer die Schafherde (Bild 21).


Bild 21. Schäfer Wilhelm Brauer mit seiner Schafherde in der Gemarkung Sandersdorf

Landwirt Paul Kröber tritt am 16.09.1949 mit dem Vorschlag an den Gemeinderat heran, ihm den Zuchtbullen zum Preise von 700,– bis 1000,– DM zu übereignen. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zu, da bereits Futterschwierigkeiten bestehen [24].

Tab. 6. Viehzählungen im Zeitraum 1946 – 1957 [25] [14] [26] in Sandersdorf

Trennlinie
Viehzählung  1946  1948  1949  1950       1951       1952       1955       1956       1957
im Dezember  [25]  [14]  [14]  [14]       [26]       [26]       [26]       [26]       [26]
Trennlinie
Pferde         19          17    16         13         13   (6)    2   (2)   10   (6)
Rindvieh       15          28    39         37   (6)   38   (6)              22   (4)
Schweine       83          88   199 (105)  280 (243)  434 (209)  221 (146)  278 (131)
Schafe        254          15    19  (10)   27         31  (12)   17  (11)   22  (10)
Ziegen         77         184   343 (275)  381 (312)  278 (211)  133  (66)   92  (56)   30  (19)
Kaninchen    5182  8021        5381       4986 (904) 2743 (664) 2254 (423) 1830 (244)  877 (178)
Gänse          82   119         225        368        216        280        240        121
Enten          31    50          81        158         75         70        117         40
Hühner       2152  3911        5158 (864) 6584       5315 (752) 5020       5346       2717
Truthühner     31    73          60        126         67    \        
Perlhühner                       30                           }  135         84         67
Zwerghühner   106   198         124  (83)  184         72    /
Bienenvölker   13    19          24                    21   (5)   10   (2)    9   (2)    5   (2)
Hunde                                      519 (478)  466 (443)
Trennlinie
Zahl der Viehhaltungen   1294             1758       1277        894        818        409            
davon Großviehhaltungen¹) 248              555        376         
davon Geflügelhaltungen                    872        761        765        603        350
Trennlinie

( ... ) Zahl der Haltungen
¹)      Pferde, Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen

In den Jahren nach 1945 stöhnen die bäuerlichen Betriebe unter der ihnen auferlegten Pflichtablieferung. Konnten sie ihr Ablieferungssoll nicht in voller Höhe erbringen, drohte ihnen ein Wirtschaftsstrafverfahren (siehe nebenstehenden Zeitzeugenbericht [27]).

Die Provisorische Volkskammer beschließt am 20.01.1950 das Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1950 (GBl. Nr. 8, S. 41). Die Produktion von Getreide soll um 8,5%, von Zuckerrüben um 39,2% und von Kartoffeln um 41,4% gegenüber 1949 steigen [28].
Der 1. Fünfjahrplan 1951 – 1955 markiert den endgültigen Übergang zur zentralistisch gesteuerten Planwirtschaft [15, S. 104]. Die Strukturen für Planung und Kontrolle werden auch für die Landwirtschaft durchweg von Staatlicher Plankommission zum Rat des Bezirkes, dem Rat des Kreises und schließlich zur Gemeindeverwaltung angelegt. Bereits ab 1949 besteht in der Gemeindeverwaltung Sandersdorf die Abteilung III, zuständig für Land– und Forstwirtschaft, Viehplanung und Ackerbau [29].

Ein Beispiel der Planung aus dem Schwerpunktarbeitsplan des Ministerrates Sachsen–Anhalt für das III. Quartal 1952, hier steht u. a.

Zur Realisierung des Viehhalteplanes ist der Bau von Schweine– und Rinderhütten unter Ausnutzung der örtlichen und betrieblichen Reserven mit aller Kraft weiter voranzutreiben [31].

Im Planentwurf der Gemeinde Sandersdorf steht dann zum gleichen Punkt:

"Zur Erfüllung des Viehhalteplanes hat sich der Landwirt Kröber verpflichtet, Schweinehütten zu bauen und seine Schweineställe zu erweitern. Desweiteren hat der Erzeuger Berger bereits 2 Schweinehütten fertiggestellt und beabsichtigt, noch 2 weitere zu errichten. Der Landwirt Kittler erweitert seinen Schweinestall, um auch seinen Viehhalteplan zu erfüllen." [41]

Ein VdgB–Vertreter des Ortes kontrolliert in den ablieferungspflichtigen Landwirtschaften bis viermal im Jahr den Viehbestand. Das Alter der Schweine wird nach Monaten erfasst (Bild 22). Die Wirtschaftsflächen für die einzelnen Betriebe werden nach Kulturarten und Anbau jährlich ermittelt und in eine Betriebsliste eingetragen [26].


Bild 22. Viehzählungskarte_1956/60 (Auszug)

Die Abteilung Landwirtschaft beim Rat des Kreises Bitterfeld plant für die Gemeinde Sandersdorf die Anbauflächen mit den Fruchtarten. Diese vorgegebenen Anbauflächen mit den zugeordneten Fruchtarten werden von der Abteilung III der Gemeindeverwaltung Sandersdorf den einzelnen Landwirtschaftsbetrieben durch Bescheide zugewiesen. Darüber hinaus werden den Landwirten in dem für jedes Jahr aufgestellten Dorfwirtschaftsplan weitere "Planaufgaben" gestellt.

Dem Landwirt werden in der zentral gesteuerten Planwirtschaft die wesentlichen Positionen in seiner Betriebsplanung staatlich vorgegeben. Er muss den Anbauplan, das Ablieferungssoll und viele erlassene Zeitpunkte für Bodenbearbeitung, Ernte, Ablieferung landwirtschaftlicher Produkte, u. a. einhalten. Die Wahrnehmung unter diesen Bedingungen nur noch ein fremdbestimmter Landwirt zu sein, musste in den von den Familien geführten Landwirtschaften die Frage der personellen Nachfolge in Zweifel gezogen werden.

Die in den Dorfwirtschaftsplänen für die Landwirte veröffentlichten Planaufgaben erscheinen in Form "freiwilliger Verpflichtungen" oder als ob sie sich die Aufgaben selbst gestellt hätten. Der folgende wörtliche Auszug aus dem Dorfwirtschaftsplan 1952 ist ein Beleg dafür. Laut Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1953 (GBl. Nr. 177, S. 1319) vom 17.12.1952 ist jeder landwirtschaftliche Betrieb verpflichtet diese Pläne einzuhalten [28].

Dorfwirtschaftsplan [31]
der Gemeinde Sandersdorf für das Jahr 1952

"Die Durchführung unseres Dorfwirtschaftsplanes 1951 im ersten Jahr des 
Fünfjahrplanes hat uns gezeigt, dass die Arbeiter und werktätigen Bauern 
durchaus bereit sind, die uns gestellten Planaufgaben zu erfüllen und 
überzuerfüllen.

III. Unsere Landwirte stellen sich im Dorfwirtschaftsplan folgende Aufgaben:

 1. Bis zum Tage der Bereitschaft für die Frühjahrsbestellung alle Maschinen 
    und Geräte zu überholen und instandsetzen zu lassen. Dazu wird eine 
    Kommission gebildet, die am Tage der Einsatzbereitschaft die getroffenen 
    Maßnahmen überprüft und kontrolliert.
    Verantwortlich: Vors. d. VdgB, Bürgermeister

 2. Die Bauern setzen sich zum Ziel, die Frühjahrsbestellung termingemäß 
    durchzuführen.

 3. Zur Verbesserung und Steigerung der Viehbestände verpflichten sich unsere
    Bauern, ihren Viehhalteplan für das Jahr 1952 zu erfüllen und 
    überzuerfüllen.
    Verantwortlich: Vors. d. VdgB

 4. Um die termingemäße Erfassung in tierischen Produkten sicherzustellen, 
    wird monatlich die von der Gemeindeverwaltung zu führende Kartei 
    abgestimmt.
    Die Ablieferungspflicht für das Jahr 1952 wird wie folgt vorgenommen:
	      1. Dekade 40%
	      2. Dekade 40%
	      3. Dekade 20%

 5. Die rückständigen Betriebe werden von einer Kommission für Erfassung und 
    Aufkauf aufgesucht, um Möglichkeiten zu finden, (evtl. in gegenseitiger 
    Hilfe) die fehlenden Produkte in kürzester Zeit abzuliefern.
    Verantwortlich: Gemeinderat Schulze

 6. Der Saatenpflege, Schädlings- und Unkrautbekämpfung muss große 
    Aufmerksamkeit gewidmet werden.
    Hierzu wird eine Seuchenkommission gebildet, die sich aus dem 
    Vorsitzenden der VdgB, 1 Fleischer und ein Landwirt zusammensetzt.
    Kontrolle unterliegt der VP

 7. Bis zum Tage der Erntebereitschaft einen Einsatzplan und Druschplan zu 
    erstellen mit dem Ziel, in gegenseitiger Hilfe das gesamte Gemeinde-
    Getreidesoll im Jahr 1952 nach dem Beispiel von Niemegk vorfristig zur 
    Ablieferung zu bringen.

 8. Am Tage der Erntebereitschaft wird durch eine Kommission eine Kontrolle 
    über sämtliche zur Ernte benötigten Maschinen und Geräte durchgeführt.
    Verantwortlich: Vors. d. VdgB

 9. Sofort nach Aberntung des Getreides muss die Schälfurche gezogen und dem 
    Zwischenfruchtanbau eine erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden.
    Verantwortlich: Vors. d. VdgB

10. Weiter stellen sich unsere Bauern zur Steigerung der Hektar-Erträge einen
    Terminplan auf, der vorsieht, die Winteraussaat 
	    bei Raps bis zum 25.08.
	    bei Wintergerste bis zum 30.09.
	    bei Roggen bis zum 15.10.
	    bei Weizen bis zum 15.11.
    in das Saatbett zu bringen.
    Verantwortlich: Gemeinderat Schulze

11. Weiterhin verpflichten sich unsere Bauern, die Ziehung der Winterfurche
    bis zum 30.11.1952 abgeschlossen zu haben.

12. Um unseren Werktätigen die Möglichkeit über eine Kontrolle über den 
    Stand unserer Ernte und Ablieferung zu geben, wird die 
    Leistungsstandtafel bis zum 1.3.1952 eingerichtet.
    Verantwortlich: Abt. Landwirtschaft"
Mais Blühender Raps Gereifte Schoten des Rapses Kartoffeln
Bild 23. Mais, Raps, Kartoffeln

Die Landwirte können ab dem Jahr 1952 ihre Wünsche zum Anbau abstecken, die größtenteils anerkannt werden [34].

Auf die Entwürfe zu den Dorfwirtschaftsplänen reagiert der Rat des Landkreises Bitterfeld in der Regel mit Listen eigener Vorschläge, die viele selbstverständliche Handlungsweisen aus der Landwirtschaft wie "Aussaat, Ernte und Drusch", "Vorbildliche Bodenbearbeitung", "Pflege der Wiesen und Weiden", u. a. (siehe unten) zum Inhalt haben. Von dieser staatlichen Dienststelle damit konfrontiert, demütigt den erfahrenen Landwirt.

Der Rat des Landkreises Bitterfeld 	
- Abt. Landwirtschaft -                        Bitterfeld, 9. 6. 1952

"Wir bitten, nachfolgende Punkte in den Vorschlägen der 
Gemeinde/Städteplan zu überarbeiten bzw. neu aufzunehmen.

 1.) Steigerung der ha-Erträge
 2.) Steigerung des Viehbestandes und der Produktivität. Anzustreben 
     ist 0,8 Rind je ha, 0,5 Milchkühe je ha und 1,5 Schwein je ha.
 3.) Aussaat, Ernte und Drusch.
 4.) Steigerung der pflanzlichen Produkte durch Zwischenfruchtanbau 
     unter Berücksichtigung der rentabelsten Futterpflanzen und 
     klimatischen Bedingungen. Anzustreben sind 
     15 - 20% Zwischenfruchtanbau der Ackerfläche.
 5.) Naturhafte Haltung der Viehbestände, Erweiterung des Stallbaues.
 6.) Vorbildliche Bodenbearbeitung.
 7.) Ausarbeitung von konkreten Plänen für den Einsatz der tierischen 
     und maschinellen Zugkräfte sowie Maschinen und Geräte für die 
     Frühjahrsbestellung, Erntearbeit, Herbstaussaat und Winterfurche.
 8.) Aufstellung eines konkreten Planes für die Bekämpfung von tierischen
     und pflanzlichen Schädlingen unter besonderer Anwendung der 
     Hormin- und Hedolitpräparate zur Bekämpfung von Unkraut.
 9.) Engste Zusammenarbeit mit der MAS unter Berücksichtigung des 
     Gespannplanes.
10.) Aufklärung über die richtige Anwendung der zur Verfügung stehenden
     mineralischen Düngemittel und Pflege des wirtschaftseigenen Düngers. 
11.) Pflege der Wiesen und Weiden.
12.) Wachsamkeit gegen Sabotage und Brandstifter." [31]

Maßnahmen zu Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz werden durchgeführt, um die bevorstehenden Ernteverluste zu verringern. Der Kartoffelkäfer wird in den Jahren nach 1945 zur Plage. Jeden Montag, nach Bedarf auch an weiteren Tagen, werden Schulklassen zum Ablesen der Kartoffelkäfer auf die Felder geschickt. 1953 musste infolge des starken Befalls eine zweimalige Totalbekämpfung durchgeführt werden [32]. Die fetten, roten Larven des Käfers hinterließen an den Fingern einen gelblichen Belag, der nur schwer abzuwaschen war. Damals kursierte das Gerücht, dass die Kartoffelkäfer von den Amerikanern abgeworfen wurden. Er wurde zu dieser Zeit auch als "Amikäfer" bezeichnet.

Aus der Gemeindevertretersitzung am 29.04.1952 wird berichtet:

"Zur Schädlingsbekämpfung und zum Pflanzenschutz wurden Kontrollen auf sämtlichen Getreideböden und –lägern durchgeführt und in 4 Fällen Kornkäferbefall festgestellt. Zur Bekämpfung des Kartoffelkäfers wurden 6 Suchen, davon 2 Sondersuchen durchgeführt." [32]

Die 2. Parteikonferenz der SED beschließt am 12. Juli 1952 die privaten Bauernwirtschaften in landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) als genossenschaftlich–kollektivwirtschaftliches Eigentum zu überführen. Es entstehen drei Organisationsformen (Typen), die offiziell als "freiwillig" gelten, jedoch politisch administrativ begünstigt und häufig erzwungen werden.

Die Typen unterscheiden sich durch den Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel und dem Modus der Verteilung.

LPG Typ I       kollektiviert nur das Ackerland, evtl. auch Grünland und Wald,
LPG Typ II     Land, Zugtiere, Maschinen und Geräte,
LPG Typ III   den gesamten landwirtschaftlichen Betrieb mit Gebäuden.

Eine private Wirtschaft bis 0,5 Hektar Land mit Tierhaltung ist nebenher gestattet. Die Maschinen–Ausleih–Stationen (MAS) werden in Maschinen–Traktoren–Stationen (MTS) umgewandelt. Sie stellen den LPG die Landmaschinen zur Verfügung. [15, S.105–106]

Mitunter wird auf jene Landwirte, die nicht der LPG beitreten wollen, massiver Druck ausgeübt. Wer sich wehrt und dabei unbedacht äußert, konnte auch öffentlich bloßgestellt werden, wie der Auszug des unten stehenden Aushanges in einer Nachbargemeinde zeigt [33].

Einwohner von Renneritz! [33]
...
"Während in den sozialistischen Ländern gewaltige Fortschritte auf allen 
Gebieten erreicht werden, bedroht das Gespenst der Krise die Werktätigen 
in den kapitalistischen Ländern und zeigt das bankrotte System des 
Imperialismus. Ihr steht täglich gemeinsam mit allen anderen Menschen 
der Republik unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei im Kampf 
um den Frieden und den Aufbau des Sozialismus. 
Wollt Ihr deshalb dulden, daß der S. Euch verunglimpft, indem er den 
sozialistischen Aufbau in den Dreck tritt?" 
...
Werktätiger Bauer in Renneritz!
"Im Bonner NATO-Staat verloren seit 1949 160000 Klein- und Mittelbauern 
ihre Existenz. Der Staat der Arbeiter und Bauern in der DDR gewährleistet 
Dir eine sichere Zukunft. Deine Perspektive liegt in der 
Großraumwirtschaft, im freiwilligen Zusammenschluß zur LPG."

Friedliebende Menschen in Renneritz!
...
"S. verbreitet frech die Lüge, daß die Bauern in die LPG gezwungen werden. 
Jeder Mensch weiß, daß der Zusammenschluß zu LPG freiwillig ist. 
S. behauptet, den Sozialismus in "Rußland" zu kennen, weil er sechs Jahre 
als Soldat dort war. Die Not und das Elend, die dem Sowjetvolk
durch den barbarischen Überfall des Hitlerfaschismus bereitet wurden, 
schiebt S. dem sozialistischen System in die Schuhe."

Arbeiter und Bauern!
Friedliebende Menschen in Renneritz!
"S. ist ein Gegner unserer sozialistischen Entwicklung und unseres 
Arbeiter-und Bauern-Staates. Er unterstützt die Kriegspolitiker in 
Westdeutschland. Er versucht einen Keil zwischen Euch, Eurem Staat 
und dem besten Freund des deutschen Volkes, der Sowjetunion zu treiben."

Werdet Euch Eurer Verantwortung bewußt!
"Laßt nicht zu, daß S. sein Werk weiter treiben kann.
Fordert ihn zu einer Auseinandersetzung heraus.
Sagt ihm und allen anderen S., daß die Entwicklung ihren Lauf nimmt,"...

In der Gemeindevertretersitzung am 10.02.1953 wird festgestellt [32]:

"Die rechtzeitige Bereitstellung und Auslieferung des erforderlichen Saat– und Pflanzgutes ist ein weiterer Schwerpunkt der Frühjahrsbestellung. Das Saatgetreide wurde zum größten Teil in gegenseitiger Hilfe beschafft, es fehlen noch 1,60 dz Gerste, für welche aber Roggen als Konsumware gegengeliefert werden kann.
Saatkartoffeln sind, außer dem obligatorischen Saatgut an Frühkartoffeln, keine vorhanden. Die schlechte Kartoffelernte des Vorjahres lässt es nicht zu, dass eine Gegenlieferung erfolgen kann. Es fehlen demzufolge 70 dz Saatkartoffeln." ...
"Die Bestellungsarbeiten werden durch einen in der Anlage beigefügten Zugkräfteplan gelenkt. Es ist daraus ersichtlich, dass die Frühjahrsbestellung ohne fremde Hilfe nicht gewährleistet ist. [32]"

Die Gemeindevertreter rufen die Bevölkerung auf, bei der Beschaffung der fehlenden 70 dz Pflanzkartoffeln behilflich zu sein. Unter Mitwirkung der Haus– und Straßenvertrauensleute, der Konsumschüler und der Jungen Pioniere werden bis zum 02.04.1953 ca. 45 Zentner Kartoffeln in den Haushaltungen gesammelt [32].

Zu den wichtigsten Nahrungsmitteln werden Kartoffeln und Getreide. Sie vermögen es am besten den Hunger nicht mehr zu verspüren.
Kartoffeln, das Grundnahrungsmittel jener Zeit, werden von den Haushalten nach der Ernte über den Winter eingekellert. Die Landwirte sowie Handel und Versorgung bemühen sich, in jedem Jahr die Bevölkerung besser mit Kartoffeln zu versorgen.

Die landwirtschaftliche Nutzfläche der 7 ablieferungspflichtigen Betriebe in Sandersdorf (Kröber, Bley, Kittler, Birkner, Bormann, Berger und Hoffschulze) beträgt im Jahr 1952 rund 87 ha [32].
Im Jahr 1956 sind es noch 5 ablieferungspflichtige Betriebe (Tab. 7) (Berger, Bormann, Kittler, Birkner und Bley) mit insgesamt rund 46 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche [35].

Bild 24. Mähbinder Bild 25. Mähdrescher um 1955 (Am Heidecamp Schlaitz)

Aus dem von Paul Kröber gepachteten landwirtschaftlichen Betrieb der ehemaligen Bitterfelder Louisengrube AG (Tab. 5) wird am 01.03.1953 der Betrieb der örtlichen Landwirtschaft, Gemeinde Sandersdorf, gebildet. Die landwirtschaftliche Nutzfläche beträgt 47,50 ha (davon 36,09 ha Ackerland, 1,13 ha Wiesen und Weiden, 1,32 ha Obstanlagen, 0,50 ha Gärten, u. a.). Ständig beschäftigt werden 4 männliche und 3 weibliche Personen sowie 6 nichtständige Arbeitskräfte. Die zuständige MTS befindet sich in Brehna, zuständige VdgB (BHG) und VEAB in Bitterfeld. Betriebsleiter ist Paul Kröber, der in der Sitzung der Gemeindevertreter am 29.07.1954 über diesen Betrieb berichtet [32, Protokoll 5/90].

"Von der Bildung des Betriebes ausgehend, ging er auf die einzelnen Arbeiten ein, die in der Zwischenzeit erledigt wurden z.B. Trennung des Grundstückes Straße der DSF 24, Einrichtung des Hühnerstalles mit Auslauf, Umbau der LKW–Garage zum Schweinestall, Errichtung eines Silos, Abtrennung sämtlicher Schuppen in der Ziegelei an die Ziegelei. Von der Ernte 1953 kann man sagen, dass sie gut war, dafür war jedoch die Hackfruchternte sehr schlecht und die Futterversorgung für das Jahr 1954 war nicht besonders. Durch die Einführung des grünen Fließbandes und die termingerechte Herbstbestellung waren die Voraussetzungen geschaffen, die Futterversorgung im Frühjahr sicher zu stellen. Die Ernteaussichten für das Jahr 1954 sehen nicht besonders aus, da durch die lang anhaltende Trockenheit und dem sehr kühlen Wetter der gesamte Wuchs des Getreides gehemmt wurde. Der Regen kam für das Getreide zu spät. Dafür werden wir jedoch eine Rüben– und Kartoffelernte haben, wie sie in den letzten 3 – 4 Jahren nicht zu verzeichnen war." ... [32, Protokoll 5/90]

Tab. 7. Produktionsnachweis der Landwirtschaft in Sandersdorf 1956 [35]

Trennlinie
Bewirtschafter Ida      Ida       Erich     Alfred     Georg
               Berger   Bormann   Kittler   Birkner    Bley
Trennlinie
LNF              1 ha   4,84 ha    9,99 ha  12,98 ha   17,37 ha
Pferde                  1          2         2          2
Rinder                  3          5         7         10
Schweine         4     10          8        12         17
Schafe                                       4          5
Legehennen      14     23         25        35         35
Trennlinie

LNF   Landwirtschaftliche Nutzfläche (Ackerland, Gartenland und Wiesen)

Tab. 8. Abgelieferte landwirtschaftliche Produkte 1956 und 1957 [36]

Trennlinie
Jahr        1956                             1957
Trennlinie
            Pflichtab-  abzulie-   IST       Pflichtab-   abzulie-    IST
            lierungs-   fernde               lieferungs-  fernde
            soll        Schulden             soll         Schulden
Trennlinie
Rind         1567 kg     41 kg   1375 kg      1484 kg      54 kg     1484 kg
Eier         5491 Stück	         4888 Stück   5536 Stück  225 Stück  5637 Stück
Milch       14866 kg            11915 kg     14985 kg     492 kg		
Kartoffeln                                   29885 kg    2168 kg    29005 kg
Ölfrüchte                                      216 kg                 216 kg
Geflügel                                        29 kg      10 kg       36 kg
Getreide    15365 kg            14946 kg     15560 kg      98 kg    15220 kg
Schwein      3288 kg    122 kg   3076 kg      3200 kg     190 kg     3145 kg
Wolle                                           45 kg                  45 kg
Trennlinie

Ein Volkskorrespondent (VK) berichtet 1958 in der Tageszeitung [45] über die Mitgliedschaft der Landwirte in der LPG:

Sandersdorfer Bauern für die LPG
80 Prozent der gesamten Nutzfläche sozialistisch bewirtschaftet

(VK) "Es war ein langer Kampf des Neuen gegen das Alte, bis die Sandersdorfer Bauern sich von der jahrhundertealten bäuerlichen Tradition trennten. Langwierige Sitzungen und Aussprachen von Genossenschaftsbauern anderer Gemeinden waren nötig und viele Fragen mußten geklärt werden, und es gab bei manchen Bauern Meinungsverschiedenheiten in der Familie. Auch die feindliche Beeinflussung trug noch zur Verzögerung bei.
Doch unsere Sandersdorfer Bauern sind keine verschlossenen Menschen. Sie verfolgen aufmerksam die Entwicklung in der Landwirtschaft und kamen mit anderen Genossenschaftsbauern

zusammen, die sie durch viele Beispiele von der Überlegenheit der sozialistischen Großraumflächenbewirtschaftung überzeugen konnten. So stand schließlich noch die Frage: "Wenn der Bauer B. sich der LPG anschließt, sind auch die übrigen dabei." Und am 23. Juli war es dann soweit. Der Bauer B. als größter Bauer in Sandersdorf hat sich für die LPG entschieden, und noch am selben Abend wurde der Vertrag von den anderen Bauern schriftlich unterzeichnet. So werden jetzt etwa 80

Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen sozialistisch bewirtschaftet, und auch in Sandersdorf sind die Hemmungen für die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft beseitigt.
Wir sind fest überzeugt, daß die Sandersdorfer Bauern mit ihrem gewohnten Fleiß und ihren Erfahrungen einen guten Aufschwung in die LPG bringen und damit einen guten Beitrag für die Erfüllung der Beschlüsse des V. Parteitages leisten." [45]

Georg Leykauf

Wenige Zeit später erscheint in der gleichen Tageszeitung [46] nochmals ein Bericht mit Ermahnungen, der auszugsweise zitiert wird.

96 Bauern traten den LPGs bei
Wann kommen die letzten Einzelbauern zur LPG? — Es gibt nur eine Perspektive: die sozialistische Großflächenbewirtschaftung



"Die Bauern in Sandersdorf haben sich ebenfalls von den Vorteilen der Gemeinschaftsarbeit überzeugen lassen und sind in die LPG Roitzsch eingetreten.

Bei einer Unterhaltung mit der Sachbearbeiterin für Landwirtschaft der Gemeinde Sandersdorf sagte sie: „Wenn diese Abteilung eingeschränkt bzw. aufgelöst wird, möchte ich der LPG Roitzsch beitreten. Ich habe großes Interesse für das Federvieh, die Brüterei und die Aufzucht von Junghennen.”
Hoffentlich werden Sachbearbeiter anderer Gemeinden ebenfalls diesen Schritt tun, denn mit ihren Kenntnissen werden sie den LPGs wertvolle Dienste erweisen.

Wann gedenken die Bauern von Holzweißig, Zscherndorf, Ramsin und Greppin den Schritt zur sozialistischen Bewirtschaftung des Bodens zu tun?

Allen Einzelbauern möchte ich raten, das Referat des 1. Sekretärs des ZK der SED, Gen. Walter Ulbricht, erschienen im „ND” vom 11. Juli 1958 genauestens durchzulesen. Es werden dort die Ziele klar festgelegt. Diese Ziele können aber nur auf großen Flächen bei richtiger Fruchtfolge und guter Pflege sowie sachgemäßer Ernährung und Pflege der Tiere erreicht werden." [46]

E. A. Moll

Tab. 9. Erhebung zu den Anbauflächen in Sandersdorf
vom 03.06.1949 [17] und 15.06.1958 [19]

Trennlinie
Bodenbenutzungserhebung    03.06.1949     15.06.1958
Trennlinie
Winterweizen                3,62 ha        2,37 ha 
Winterroggen               58,25 ha       14,95 ha  
Wintergerste                4,25 ha        3,50 ha 
Sommergerste                7,00 ha        1,78 ha 
Hafer                       6,00 ha        5,00 ha 
Sommermengegetreide         2,00 ha
Körnersenf                                 0,25 ha 
Mohn                                       0,12 ha 
Flachs (Lein) Öllein        2,00 ha 
Gemüse                      0,50 ha        1,10 ha 
Zuckerrüben                 3,50 ha        2,39 ha 
Frühe Kartoffeln            2,50 ha        1,59 ha 
Mittelfrühe Kartoffeln                     0,34 ha 
Späte Kartoffeln           14,25 ha        5,82 ha 
Futterrüben                 7,44 ha        3,05 ha 
Futtermöhren                0,33 ha        0,25 ha 
Rotklee                                    0,75 ha 
Andere Kleearten                           0,45 ha 
Luzerne                                    3,96 ha 
Kleegras                                   1,50 ha 
Feldfutterpflanzen          0,23 ha        0,55 ha 
Mais für Gärfutter                         1,00 ha 
Mais für Grünfutter                        1,05 ha 
Arznei und Gewürzpflanzen                  0,40 ha 
Blumen und Zierpflanzen                    0,13 ha
Trennlinie
Bestelltes Ackerland      111,87 ha       52,50 ha
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Die LPG Roitzsch betreibt um 1970 für einige Jahre eine Hühnerfarm in der Ramsiner Straße am "Birkenwäldchen".

Die letzten noch im Haupterwerb tätigen Landwirte in Sandersdorf (Tab. 7) gehen im Zeitraum 1960 – 1980 in den Ruhestand. Die Äcker werden danach von den LPG benachbarter Orte bewirtschaftet (Tab. 10). Auch der örtliche Landwirtschaftsbetrieb der Gemeinde Sandersdorf wird von der LPG Roitzsch übernommen. Die auf den Bauernhöfen ungenutzten Scheunen, Ställe und Schuppen werden in den folgenden Jahrzehnten abgerissen oder nach Umbau für einen anderen Zweck verwendet.

Nach 1970 stehen "vergessene" Ackergeräte viele Jahre am Feldrain [42].
Bild 26. Drillmaschine [Foto: F. Erben 1973] Bild 27. Pflug [Foto: F. Erben 1978]

Tab. 10. Flächenerhebung 1960 [18]

Trennlinie
                                Gemarkung     davon:
Flächenerhebung 1960            Sandersdorf   LPG Roitzsch   Private
                                              Brigade SDF    Kleinbetriebe
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Landwirtschaftliche Nutzfläche  172,74 ha     107,16 ha      65,58 ha   
davon Ackerfläche               141,65 ha     101,72 ha      39,93 ha
Trennlinie

Die ZBE Landbaugemeinschaft "Einheit" Bitterfeld – Sitz Sandersdorf – wird 1963 in der Ramsiner Straße 31 gegründet. In den folgenden Jahren werden Werkstätten, Betriebsgebäude, Lagerhallen und Bürohaus errichtet [38].

Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter produzieren über den eigenen Bedarf Gemüse, Obst, Beeren, Hühner– und Kaninchenfleisch und Eier für die Schulküchen und Annahmestellen im Dorf. Die niedrigen Kosten für Sämereien, Wasser, Energie und Dünger, sowie günstige Aufkaufpreise entschädigen die Aufwendungen.

Jeder Quadratmeter Gartenland wird intensiv für den Anbau von Gemüse, Obst und Futterpflanzen genutzt. Die Kleingärten ermöglichen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, und die Erzeugnisse daraus werden für die Versorgung der Bevölkerung benutzt. Es gibt zwar keine Produktionsauflagen wie für landwirtschaftliche Betriebe, aber auf den Parteitagen der SED wird betont: "Auch in Zukunft wird die individuelle Produktion der VKSK–Mitglieder unterstützt, sie ist auf Dauer ein fester Bestandteil der volkswirtschaftlichen Bilanzen". Dabei geht es besonders um das Schließen von Versorgungslücken bei Früh– und sogenannten Edelgemüsen wie Gewächshausgurken, Paprika, Tomaten und allen Sorten Beeren. Aber auch Weißfleisch und Eier sind gefragte Erzeugnisse. Unter dem Motto "Ein produktiver Garten ist ein schöner Garten" orientiert der Zentralvorstand alle Mitglieder im Wettbewerb, von 100 qm Gartenland mindestens 100 kg Gemüse oder Obst zu erzeugen. [37, S. 9 u. 16]


Bild 28. Futtermittelkarte [43] (Ausschnitt)

Sandersdorf hat 1988 885 Gartenparzellen, die über eine Fläche von insgesamt 38,2 ha verfügen [39]. Die Ackerfläche der Landwirtschaft hat in dieser Zeit ungefähr die gleiche Größe [Tab. 11].

Die Handelsbetriebe sind angewiesen, zu jeder Zeit die von den Kleingärtnern und Kleintierzüchtern angebotenen Erzeugnisse zu Festpreisen, die teilweise über den Verkaufspreisen liegen, aufzukaufen. Die Differenz zahlt der Staat als Subvention. Ein besonderes Ziel im Wettbewerb ist es, eine möglichst große Anbaufläche für Frühgemüse unter Glas und Folie zu schaffen. [37, S. 17]

Über die Ablieferung von Hühnereiern wird auf der Jahreshauptversammlung der Siedlersparte am 18.02.1964 berichtet [38]:

... "Danach wurde auf die Eierablieferung hingewiesen und erläutert, daß es Eierablieferungskarten gibt, worauf die Spartenmitglieder für 6 Eier 1 kg Hühnerfutter bekommen. Anhand dieser Eierkarten kann am Jahresende die Eierablieferung konkret festgestellt werden." [38]
                             Sandersdorf, d.27.07.1965
An
den Kreisvorstand der Kleingärtner, 
Siedler und Kleintierzüchter Bitterfeld

"1. Die Siedlersparte Sandersdorf hat nach dem Stand 
    vom 25.07.1965 einen Mitgliederstand von 190

 2. Die bewirtschaftete Fläche beträgt pro 
    Siedlerstelle rund 220 m². Daraus ergibt sich eine 
    Gesamtfläche von 220 m² x 190 = 41800 m² (4,18 ha)"
... [38]

Bild 29. Zuckerrüben werden nach der Ernte am Feldrand bis zur Abfuhr in die Zuckerfabrik gelagert.

In zeitlichen Abständen finden Erhebungen über die Nutzung der Bodenflächen statt. Tagebaue um Sandersdorf beanspruchen meist land– und forstwirtschaftlich genutzte Bodenflächen und hinterlassen nach der Beendigung der Kohleförderung mit Abraum verkipptes Ödland und nicht verfüllte Gruben. Die Art der Nutzung und die Einteilung der Bodenflächen verändern sich im Laufe der Zeit, sodass die Bodennutzungen nur bedingt vergleichbar sind (Tabelle 11).

Hinweis:
Die folgende Tabelle 11 enthält vorwiegend Positionen starker Veränderung.

Tabelle 11. Bodenflächen in Sandersdorf nach der Art der Nutzung
            (Bearbeiteter Auszug)
                                                            
                 [1,S.36][1,S.36] [16]   [25]   [40]   [40] 
Flächenerhebung     1913   1926   1936   1947   1997   2001 

                     ha     ha     ha     ha     ha     ha  

Landwirtschaft       404    321    233    199 \          35
                                               > 184 
Forstwirtschaft                    245    185 /         360

Gartenland                          40     37            32

Ödland               374    454    498    464
Grünland                                                145 

Gebäude und Höfe                    35    260    205    225 
Verkehr                             27            15     26
Gemeinbedarf                        33                    7

Gewässer                            13            68     92  

Gesamtfläche         870    870   1124   1145    924    924

Zusammenfassend werden hier die gravierenden Nutzungsänderungen aufgezählt. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen verschwinden fast ganz. Ödland nimmt mit dem Braunkohlenbergbau stark zu. Im Jahr 1926 ist über die Hälfte der Bodenfläche um Sandersdorf Ödland. Nach dem Ende des Braunkohlenbergbaus im Jahr 1951 wird Ödland in der Statistik nicht mehr aufgeführt. Ödland wird aufgeforstet, zu Grünland renaturiert und für Wohnbauflächen genutzt. Die nicht verfüllten Abschnitte ehemaliger Tagebaue werden durch das Grund– und Niederschlagswasser geflutet. Im Laufe der Zeit entsteht um Sandersdorf eine Seenlandschaft (Tab. 11).


Bild 30. Feldflur mit Kartoffeln und Wintergerste im Jahr 2007 am Forstgut Köckern westlich von Sandersdorf
Abkürzungen:
BHG
Bäuerliche Handelsgenossenschaft
DSF
[Gesellschaft] Deutsch–Sowjetische Freundschaft
dz
Doppelzentner (1 dz = 100 kg)
ha
Hektar (1 ha = 10000 m2 = 100 ar = 4 Morgen)
LNF
Landwirtschaftliche Nutzfläche
LPG
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft
MAS
Maschinen–Ausleih–Station(en)
MTS
Maschinen–Traktoren–Station(en)
SED
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands
VdgB
Vereinigung(en) der gegenseitigen Bauernhilfe
VKSK
Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter
VP
Volkspolizei
Quellenverzeichnis:
[1] A. Rudolph: Die Wirtschaftsgeographie des Kreises Bitterfeld
Druckerei Carl Meyer, Westerland-Sylt, 1928
[2] N. Lange, K. Lehmann: Flora der Fasanenkippe, Zusammenstellung der Pflanzenarten auf Basis der Vegetationsaufnahme 1995
[3] Krug, Gustav: Chronik von Sandersdorf (Kr. Bitterfeld), Druck von Wilhelm Lauffs, Holzweissig–Bitterfeld, 1929
[4] Voigt: Die Wasserverhältnisse in Sandersdorf
Bitterfelder Louisengrube, im März 1902, Druck von F.E. Baumann Bitterfeld
[5] Krüger, Hubert: Die Landwirtschaft von 1800 bis 1945 unter Berücksichtigung der Verhältnisse in der Provinz Sachsen / Kreis Bitterfeld. Bitterfelder Heimatblätter, Heft XVII, 1994/95
[6] Chronik der Deutschen, Chronik Verlag im Bertelsmann–Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh/München 1996
[7] Goltz, Theodor Freiherr von der: Geschichte der Deutschen Landwirtschaft Band 2, Stuttgart und Berlin 1903
[8] LHASA, Abt. MER, Rep. C50 Bitterfeld IIIa 267
[9] Extract aus dem Vermessungs–Bonitierungs–Register in der Separations–Sache von Sandersdorf für die Schule zu Sandersdorf, 1859. Gemeindearchiv Sandersdorf.
[10] Gemeindearchiv Sandersdorf
[11] Ordner Wohnungswesen, Ramsin, Archiv der Gemeinde Sandersdorf
[12] Betriebskarte 1942 – 1944. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 22
[13] Bitterfelder Tageblatt, Nr. 207, 04.09.1930, Seite 5
[14] Viehzählungen 1937, 1939, 1943. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 9 – 12
[15] H.G. Lehmann: Deutschland–Chronik 1945 bis 1995, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Band 332, Bonn 1996
[16] Bodenbenutzungserhebung 1936. Mitteldeutsche Nationalzeitung, Nr. 156, 09.06.1936
[17] Bodenbenutzungserhebung 1949 – 1952. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 19
[18] Flächenerhebung landwirtschaftlicher Fläche 1951, 1955, 1959. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 28
[19] Bodenbenutzungserhebung vom 15. Juni 1958. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 21
[20] Amtliches Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung und des Landrats zu Bitterfeld. Mi 32. Jan. 1946
[21] Polizeiverordnungen zur Regelung des öffentlichen Lebens 1947. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 31.
[22] Betriebsbogen Landwirtschaft 1949. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 23
[23] Bodenbenutzungserhebung 1941 – 1944. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 18
[24] Sitzungen der Gemeindevertretung, Protokolle 1949 – 1951. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 41
[25] Ortsgeschichte von Sandersdorf, Bitterfelder Umweltbibliothek e. V., unveröffentlichte Niederschrift, 2001
[26] Viehzählung 1951. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 13 – 17
[27] G. Volk: Handschriftlicher Zeitzeugenbericht, Sandersdorf 2003
[28] Unser Staat: DDR–Zeittafel 1949 – 1988. Hrsg. Akad. für Staats– und Rechtswissenschaft d. DDR. Berlin: Dietz Verlag, 1989.
[29] Sitzungen der Gemeindevertretung, Protokolle 1949 – 1951. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 41
[30] Schulchronik 1940 – 1965, Akten der Sekundarschule "Gisander", Gemeindearchiv Sandersdorf
[31] Dorfwirtschaftspläne 1951, 1952, 1955, 1956. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 48
[32] Sitzungen der Gemeindevertretung, Protokolle 1952 und 1954. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 39
[33] Aushang: Einwohner von Renneritz. Lizenz-Nr. 923 A-500-IV-2-23-l397, R. Scherf, Sandersdorf
[34] Protokoll zur Gemeindevertretersitzung am Freitag, den 18. Dezember 1953. Gemeindearchiv Sandersdorf
[35] Produktionsnachweise Landwirtschaft 1956. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 27
[36] Abgelieferte landwirtschaftliche Produkte 1956 – 1958. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 26
[37] R. Schilling: Zur Geschichte des Siedlungswesens auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Herausgeber Deutscher Siedlerbund e. V. Gesamtverband für Haus– und Wohneigentum, Neefestraße 2a, 53115 Bonn
[38] Richard Leiter, Sandersdorf, Nachlass
[39] Wasser und Abwasser Sandersdorf, allgem. Schriftverkehr, Gemeindearchiv Sandersdorf, AKZ 663
[40] Statistisches Landesamt Sachsen–Anhalt. Dezernat 41, Land– und Forstwirtschaft, Gemeinde Sandersdorf
[41] Nationales Aufbauwerk Sandersdorf 1952/1956. Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 49
[42] Zeitzeuge: F. Erben, Sandersdorf
[43] Diverse Unterlagen Chronik, Gemeindearchiv Sandersdorf, AKZ 4722
[44] G. Bley: Überlassungsvertrag, Sandersdorf 1939
[45] "Freiheit", Organ der Bezirksleitung Halle der SED, 30.07.1958, S. 8
[46] "Freiheit", Organ der Bezirksleitung Halle der SED, 15.08.1958, S. 6
Bildnachweis
Bild
1, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 15, 16, 17, 20, 23, 25, 29, 30 K.P. Synnatzschke, Sandersdorf
2F. Erben, Sandersdorf, Chronik des Strandbades
5G. Pufahl, Sandersdorf
6H. Synnatzschke, Oldisleben
14, 24G. Volk, Sandersdorf
13, 18, 19G. Bley, Sandersdorf
21W. Brauer, Prussendorf
22[26] Landkreis Bitterfeld, Archiv, Bestand Sandersdorf, Signatur 13 – 17
26, 27F. Erben, Sandersdorf
28[43] Diverse Unterlagen Chronik, Gemeindearchiv Sandersdorf, AKZ 4722

Letzte Änderung: 08. April 2010

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